Hans-Willi Körfges: Forderung der NRW-Kommunen nach einer fairen Aufteilung der Einheitslasten ist berechtigt „Die Klage von 91 Kommunen gegen das schwarz-gelbe Einheitslastenabrechnungsgesetz zeigt, dass es richtig war, im Nachtragshaushalt 2010 für mögliche Rückzahlungsansprüche der Kommunen Vorsorge zu treffen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, heute in Düsseldorf und erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion seinerzeit wegen erheblicher Bedenken gegen das alte Einheitslastenabrechnungsgesetz gestimmt habe.
„Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, den Kommunen aufgrund der Wiedervereinigung entgangene Zahlungen aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich als Einheitslasten entgegenzuhalten. Deshalb gehören die möglichen Ansprüche der Kommunen auch in die Schlussabrechnung mit der kommunalfeindlichen Politik der abgewählten Regierung Rüttgers.“
Der SPD-Fraktionsvize hob nochmals den Politikwechsel des Landes gegenüber den Kommunen hervor: „Wir haben die Verschleierungstaktik der Vorgängerregierung bezogen auf den Landeshaushalt beendet. Der Grund für das Einheitslastenabrechnungsgesetz war reine Haushaltskosmetik, um die Nettoneuverschuldung zu kaschieren. Darüber hinaus hat die rot-grüne Koalition mit dem ‚Aktionsplan Kommunalfinanzen‘ erste Schritte zur Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit eingeleitet.“ Körfges kündigte an, dass die SPD-Landtagsfraktion in diesem Jahr weitere Schritte zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen auf den Weg bringen werde: „Sobald das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten dazu vorliegt, werden wir auf dieser Grundlage mit der kommunalen Familie die notwendigen Maßnahmen erörtern.“