Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Durch Rückkehr zur zeitgleichen Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie Räten und Kreistagen stärken wir die kommunale Demokratie. Dies haben die Beratungen über Parteigrenzen hinweg deutlich gemacht.
Die Einführung der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1994 hat nicht nur zu einer Erhöhung ihrer demokratischen Legitimation geführt, sondern auch die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Hauptverwaltungsbeamten und kommunaler Vertretung gestärkt.
Es war daher ein Fehler der schwarz-gelben Vorgängerregierung die gemeinsame Wahl im Jahr 2007 zu entkoppeln. Zumindest die CDU-Landtagsfraktion hat dies jetzt eingesehen.“