Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Fristen für den Abruf der Bundesmittel zum U3-Ausbau auf den Weg gebracht. Der entsprechende Antrag ist bereits in der vergangenen Woche dem Bundesrat mit der Bitte zugeleitet worden, ihn mit dem Hinweis der Eilbedürftigkeit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am kommenden Freitag zu setzen.
Die Bundesmittel zum Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen aus dem Investitionsprogramm 2008-2013 müssen nach bisheriger Gesetzeslage bis Ende des Jahres verbaut sein. Die geförderten Maßnahmen müssen komplett abgeschlossen sein. Das Investitions¬programm 2013-2014 steht für Maßnahmen mit Bauabschluss bis 31. Dezember 2014 bereit.
Die Bundesratsinitiative hingegen sieht vor, dass Baumaßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2008-2013 noch bis 31. Dezember 2014 und aus dem Investitionsprogramm 2013-2014 noch bis spätestens 30. Juni 2016 fertig gestellt werden können.
„Die Länder und Kommunen sind beim Ausbau der U3-Betreuung auf jeden Cent angewiesen. Das zeigen auch die guten Mittelabflüsse der beiden Investitionsprogramme des Bundes. Der größte Teil der Bundesmittel ist bereits abgerufen. Für den Rest gilt: Der Bund muss durch an-gemessene Fristen sicherstellen, dass die Mittel voll für die noch benö¬tigten Plätze eingesetzt werden können. Deshalb brauchen wir eine Verlängerung. Das geht nur über eine Gesetzesänderung, die wir mit unserer Bundesratsinitiative initiieren wollen“, erklärte Familienministerin Ute Schäfer.
Nordrhein-Westfalen hat die ihm zugeteilten Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm 2008-2013 zu rund 100 Prozent abgerufen. Aus dem Programm 2013-2014 sind bereits rund 75 Prozent der für NRW vorgesehenen Mittel bewilligt.