Düsseldorf – Die Konditionen für die Wohnungsbauförderung in NRW werden im Jahr 2014 noch einmal verbessert. Die Förderbeträge werden angehoben, Zinsen auf bis zu null Prozent gesenkt, Mieten minimal erhöht und Tilgungsnachlässe gewährt.
Das Volumen von jährlich 800 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2013 für vier Jahre festgeschrieben. Dabei sind in diesem Jahr für die Förderung des Mietwohnungsbaus 450 Millionen Euro, für Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum 80 Millionen, für Bestandsinvestitionen 150, für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung 70 und für die Förderung des Studentischen Wohnens 50 Millionen reserviert.
Wohnungsbauminister Michael Groschek zeigte sich zuversichtlich, dass das Land mit seinen Förderinstrumenten nachhaltig zur Entspannung auf den Wohnungsmärkten beitragen kann: „Mit den neuen Konditionen zeigen wir: Wir wollen auf Dauer den Wohnungsmarkt ankurbeln, wir lassen die Mieter nicht im Regen stehen, das Land ist verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft. Unser Programm ist zielgenau, sozial ausgewogen und den veränderten Marktbedingungen angepasst. Mit Förderung, mit Mietpreisbremse, mit dem Bündnis für Wohnen und mit dem kommenden Wohnungsaufsichtsgesetz geben wir dem Markt einen Rahmen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite.“
Je nach Mietniveau in den Städten und Gemeinden betragen die Darlehenssätze jetzt zwischen 1.100 (Vorjahr 850) und 1.650 (Vorjahr 1.500) Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für die Darlehen werden Zinsen zwischen null und 0,5 Prozent fällig. Bauherren können in bestimmten Gebieten um 20 Eurocent leicht erhöhte Sozialmieten verlangen, damit sich das Bauvorhaben rechnet. Zudem setzt das Land gezielte Investitionsanreize durch Tilgungsnachlässe. Dies gilt für die energetische Sanierung, für die Aufbereitung von Brachflächen oder Abrissmaßnahmen zugunsten des geförderten Wohnungsbaus oder für bestimmte Ausstattungsmerkmale. „Mit den Tilgungsnachlässen wollen wir gezielt den Bau von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum auf innerstädtischen Standorten attraktiver machen“, erläutert Wohnungsbauminister Michael Groschek das neue Instrument.
Das Fördervolumen von 800 Millionen kommt aus dem ehemaligen Wohnungsbauvermögen des Landes, das von der NRW.BANK verwaltet wird. In das Programm fließen jährlich 97,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel des Bundes, die das Land für Zwecke der Wohnraumförderung gebunden hat.
Um den Negativtrend aus dem Jahr 2012, der vor allem den Bedingungen auf dem Kapitalmarkt geschuldet war, umzudrehen, hat das Land bereits zu Beginn 2013 die Förderkonditionen der sozialen Wohnraumförderung verbessert. Dies hat die beabsichtigte Wirkung gezeigt. Der Mietwohnungsbau zieht wieder an.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 4.680 Mietwohneinheiten einschließlich Wohnungen und Heimplätze für Menschen mit Behinderungen mit rund 381 Millionen Euro gefördert. Das sind 27 Prozent mehr als im Vorjahr (2012: 3.629 WE und 296 Mio. €). Bezogen auf die Mietwohnungen lag die Steigerung bei fast 20 Prozent (3.639 WE gegenüber 3.054 WE 2012).
Besonders erfreulich: Gerade in den Bedarfsschwerpunkten der Rheinschiene und in Münster haben die Förderergebnisse im Vergleich zu 2012 wieder deutlich zugelegt: So wurden 2013 in Bonn 320 Mietwohneinheiten gefördert (Vorjahr 193), in Köln 469 (175), in Düsseldorf 115 (27) und in Münster 221 (Vorjahr: 160).
Noch viel zu tun sieht Groschek bei der Mobilisierung von Bauland. „Die Kommunen in den nachgefragten Gebieten müssen alles unternehmen, geeignetes Bauland auszuweisen. Dabei sollen sie wie das Land einen Anteil von 30 Prozent für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen“, sagte Groschek.
Hintergrundmaterial mit Karten des Mietniveaus finden Sie auf www.mbwsv.nrw.de