Landesregierung will mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst

Landesregierung will mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst

Landesregierung will mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst 150 150 Rüdiger Weiß

Die Landesregierung will mehr Führungspositionen weiblich besetzen und deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens an. Anlass ist die Veröffentlichung eines Gutachtens zur „Zielquote für Frauen in Führungspositionen“, das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, im Auftrag der Landesregierung verfasst hat. Darin sieht er eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik. „Das Rechtsgutachten ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Frauen in Spitzenpositionen des Öffentlichen Dienstes. Wir müssen jetzt Wege finden, die Frauenquote so auszugestalten, dass sie effektiver wirkt“, erklärte Ministerin Steffens. „Wer von der Privatwirtschaft mehr weibliche Führungskräfte in der Chefetage fordert, muss auch im eigenen Bereich nach vorne gehen, um glaubwürdig zu sein“, so Steffens weiter.

Ende 2012 waren mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes (Besoldungsgruppe A13/E13) beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt (Besoldungsgruppe A16/E15Ü) nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen (ab Besoldungsgruppen B5) macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus. „Gleichberechtigung von Männern und Frauen darf nicht vor der Führungsebene enden“, betonte der Innenminister.

In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden, die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation – erst hier findet die Quote Anwendung – so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.