Fans sollen die Spiele ihrer Mannschaft im Stadion genießen können, ohne befürchten zu müssen, Opfer von Gewalttaten zu werden. Mit Blick auf dieses Ziel erörterte der Innenausschuss mit externen Fachleuten das Instrument der Meldeauflage. Auch Rüdiger Weiß hat mit dem Sportausschuss und Innenminister Ralf Jäger bereits Hintergrundgespräche dazu geführt.
Dieses soll dazu führen, dass polizeibekannte Straftäter aus den Stadien sowie aus deren Umfeld herausgehalten werden, indem sie sich zu diesen Zeitpunkten eben melden müssen. Dabei gab es bei den Sachverständigen unterschiedliche Meinungen darüber, ob hierzu eine spezifische Regelung im Polizeigesetz notwendig sei. Andere wiederum hinterfragten den gesamten Ansatz.
Es handele sich immerhin um einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte, befürwortete Prof. Sabrina Schönrock (Hochschule Berlin) die Einführung einer spezifischen gesetzlichen Regel. Die bislang angewandte Ermächtigung über eine so genannte Generalklausel funktioniere zwar, sei aber eigentlich zu schwach. Eine entsprechende rechtliche Absicherung bedeute außerdem nicht automatisch, dass mehr Meldeauflagen verhängt würden.
Eine Regelungslücke werde geschlossen, unterstützte auch Erich Rettinghaus (Deutsche Polizeigewerkschaft) den Vorschlag einer eigenen Klausel für Meldeauflagen. Dieses Instrument nutze eine Betrachtung des bisherigen Verhaltens, um aufgrund einer Prognose bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Rettinghaus sah hierin Gewaltvorbeugung. Denn die Polizei in NRW werde zukünftig nicht mehr pro Saison rund 54.000 Beamtinnen und Beamte für die Sicherheit in Stadien abstellen können.
Meldeauflagen könnten nicht einfach so verhängt werden, erläuterte Gregor Lange (Polizeipräsident Dortmund). Um die Verhältnismäßigkeit mit dem Grundrechtseingriff zu gewährleisten, sei eine differenzierte, individualisierte Analyse und Gefahrenprognose notwendig. Seit dem Jahr 2010 habe man in Dortmund für den Stadionbereich 469 Aufenthaltsverbote und rund 90 Meldeauflagen verhängt. Straf- und Gewalttäter seien im Übrigen keine Fans und nach seiner Auffassung auch nicht dialogbereit. Für gelungene Fußballfeste und sichere Spiele sei daher aus seiner Sicht die Zusammenarbeit mit den Fanprojekten sehr wichtig.
Notwendig sei in jedem Fall, das Instrument der Meldeauflagen durch eine verstärkte Vorbeugung und Zusammenarbeit mit Fanprojekten zu begleiten, meinte auch Prof. Schönrock. Vor diesem Hintergrund stellte Prof. Christoph Gusy (Universität Bielefeld) die Betonung eines einzelnen Instruments wie der Meldeauflage grundsätzlich in Frage. Angesichts einer Thematik mit hoher Komplexität plädierte er für eine differenzierte Analyse und die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der Gewalt. “Eine Rechtsunsicherheit besteht heute eigentlich nicht, die Generalklausel lässt notwendige Maßnahmen zu”, so Gusy.
Auch für Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert (Fürth) gibt es keine akute Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Er schlug vor, zunächst einmal die bisher verhängten Meldeauflagen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. “Durch Kommunikation erreicht man mehr als durch Repression”, betonte Albert.
Diese Auffassung teilte auch Ole Wolff (Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte West). Wenn man einen Katalog von Straftaten erstelle, die für Meldeauflagen relevant sein könnten, müsse man auch berücksichtigen, wie solche Straftaten entstanden seien. Durch eine Fokussierung der Polizei auf bestimmte Problemgruppen könne es dazu kommen, dass Konflikte eher gesteigert als gelöst würden, befürchtete er. Für die Jugendliche sei dann erstens die Rechtssicherheit polizeilicher Maßnahmen unklar, zweitens hätten sie wenig Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
“Die Polizei ermittelt, beurteilt und entscheidet”, zeigte sich auch Dr. Stephan Kleier (Ultras Gelsenkirchen) skeptisch. Für ihn war es wichtig, in einer klaren rechtlichen Grundlage die Frage der Gewaltenteilung zu klären, mehr Transparenz zu schaffen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen festzuschreiben. Immerhin sei es wichtig, die Jugendlichen an Demokratie und Rechtstaatlichkeit heranzuführen.