Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute mit einer breiten Mehrheit und den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP das neue Abgeordnetengesetz beschlossen. Dazu erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen – Marc Herter (SPD), Lutz Lienenkämper (CDU), Sigrid Beer (Bündnis 90/Die Grünen) und Christof Rasche (FDP):
Marc Herter: „Mit dem neuen Abgeordnetengesetz ist der nordrhein-westfälische Landtag Vorreiter: Wir schaffen transparente Regeln, die die Nebentätigkeiten übersichtlich darlegen. Außerordentliche Einkünfte wie Rednerhonorare und Berateraufträge werden sofort auf Euro und Cent offengelegt, ein längerfristiges berufliches Engagement in eng gefassten Stufen. Das schafft Vertrauen.“
Lutz Lienenkämper: „Bei der Novellierung des Abgeordnetengesetzes war der CDU-Landtagsfraktion besonders wichtig, dass auch künftig eine möglichst breite Vertretung aller Bevölkerungs- und Berufsgruppen im nordrhein-westfälischen Landtag gewährleistet bleibt. Durch eine Reihe von individuellen auf Nordrhein-Westfalen eigens zugeschnittenen Regelungen konnte ein noch tragfähiger Kompromiss erreicht werden.”
Sigrid Beer: „NRW ist wieder Vorreiter bei Transparenz. Uns ist es wichtig, dass dieses Gesetz so breit getragen wird. Ab dem 1. Januar gilt für die Offenlegung von regelmäßigen Nebeneinkünften ein engmaschiges Stufen-Netz, das nicht nach oben offen ist. Diese Regelung geht weiter als im Bundestag. Auch die Verfassungsrechtler haben das Gesetz als angemessen gelobt. Als Grüne Fraktion werden wir darüber hinaus unsere bisherige Praxis fortsetzen, die Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten auf Euro und Cent zu veröffentlichen.“
Christof Rasche: „Die breit getragene Regelung berücksichtig sowohl das Interesse nach Transparenz als auch die Möglichkeit beruflicher Tätigkeit außerhalb des Mandats. Die FDP möchte größere Transparenz insbesondere bei möglichen Interessenkonflikten. Um auch künftig die breite gesellschaftliche Repräsentanz im Parlament sicherzustellen, muss die Möglichkeit beruflicher Tätigkeit auch neben dem Mandat erhalten bleiben.“