Anhörung zum Schulrecht:
Am kommenden Mittwoch, dem 13. Mai 2015, wird der Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen „zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts“ Gegenstand einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in meinem Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf die zunehmende Schließung von Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen. Denn durch die sinkende Nachfrage dieser Schulform gibt es in vielen Gemeinden überhaupt kein Hauptschulangebot mehr. Bei einem Wechsel von der Realschule in die Hauptschule steht somit kein geeignetes Schulangebot mehr zur Verfügung. Deshalb soll es Realschulen solcher Gemeinden ermöglicht werden, ab Klasse 7 einen Hauptschulgang einzurichten. Schüler können dadurch künftig an Realschulen ihren Hauptschulabschluss machen.
Ein weiteres Thema wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen sein.
Mit diesem Beschluss wird eine Privilegierung zugunsten der Darstellung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte für nichtig erklärt. Ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild (Kopftuch) ist danach nicht vereinbar mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden ausgeht oder die staatliche Neutralität beeinträchtigt werden könnte. Aufgrund dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll der nichtige Paragraph auch aus unserem nordrhein-westfälischen Schulgesetz aufgehoben werden.