Das neue Landesjagdgesetz

Das neue Landesjagdgesetz

Das neue Landesjagdgesetz 332 332 Rüdiger Weiß

Die Landesregierung hat nach der Auswertung der Verbändeanhörung den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) verabschiedet. Das neue Gesetz hat das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Öffentlichkeit zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen.

Eine Übersicht zu dieser Novellierung möchte ich Euch im Folgenden vorstellen:

 

ZEITGEMÄSS JAGEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN

DAS NEUE LANDESJAGDGESETZ

 

WELCHE WILDTIERE DÜRFEN ZUKÜNFTIG NOCH GEJAGT WERDEN? MIT WELCHEN MITTELN DÜRFEN SIE GETÖTET WERDEN? UND IN WELCHEN ZEITEN HABEN JÄGER DAS RECHT, AUF DIE JAGD ZU GEHEN? DIESE UND WEITERE FRAGEN KLÄRT DAS NEUE ÖKOLOGISCHE JAGDRECHT IN NORDRHEIN-WESTFALEN.

Die rot-grüne Koalition von Nordrhein-Westfalen hat sich nach der Auswertung der Verbände­anhörung auf Änderungen zum neuen Ökologischen Jagdgesetz NRW (ÖJG) verständigt. Der Landtag hat Ende April 2015 das Gesetz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen sowie einer Mehrheit der Piraten verabschiedet. Spätestens bis zum 1. Juli 2015 tritt es in Kraft.

 

EIN AUSGEWOGENES UND SACHGERECHTES GESETZ FÜR ALLE INTERESSENGRUPPEN:

 

Ziele und Bausteine des Landesjagdgesetzes:

 

  • Das neue Gesetz hat das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Öffentlichkeit zu stärken und die Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen.

 

  • Durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz hat dessen Bedeutung zugenom­men. Die Novelle des Jagdrechts kommt den höheren Anforderungen des Tierschutzes nach. Der Katalog der jagdbaren Arten in Nordrhein-Westfalen wird um die Arten gekürzt, für deren Bejagung es keinen vernünftigen Grund gibt.

 

  • Zum Schutz der Wälder werden die Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes angepasst.

 

Wichtigste Änderungen im Landesjagdgesetz:

 

  • Im Bereich Tierschutz: Arten, für deren Bejagung es keinen vernünftigen Grund gibt, werden von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Kriterien sind: Verwertbarkeit, Vermeidung von Wildschäden und Wildseuchen, Schutz gefährdeter Arten vor Raubwild, Verhinderung der Ausbreitung von Neozoen (gebietsfremde, unter Umständen invasive Arten). Betrifft zirka ein Prozent der bislang bejagdten Tiere.

 

  • Mehr Tierschutz: Der Abschuss von Katzen wird verboten. Es gibt keine Baujagd im Naturbau. Die Totschlagfallen werden abgeschafft. Die Jagdhundeausbildung ist nur noch an der flugfähigen Ente möglich.

 

  • Die geplante Wiedereinführung der Jagdsteuer wurde gestrichen.

 

  • In Zukunft darf nur noch mit bleifreier Munition gejagd werden.

 

  • Natürliche Personen können einen Antrag auf Ablehnung der Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen stellen. Juristischen Personen wird dies nicht ermöglicht. Dabei richtet sich das NRW-Gesetz nach dem Bundesjagdgesetz.

 

  • Fütterungen von Schwarzwild in Notzeiten sind möglich.

 

Das neue Jagdgesetz schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten. Mit dem Kompromiss vereinen wir die Anforderungen des Tier- und des Arten­schutzes sowie den Schutz der Wälder. So machen wir die Jagd zukunftsfest.

 

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