Gestern hat der Landtag über den dritten Nachtragshaushalt für 2015 beraten. Darin sollen gut 900 Millionen Euro für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen zusätzlich bereitgestellt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde gestern in einem verkürzten parlamentarischen Verfahren am Mittwoch beraten und soll heute verabschiedet werden. Mit dem Hilfspaket schaffen wir unter anderem Voraussetzung, dass wir die Integration von Flüchtlingen verbessern. Dafür bringt die Landesregierung 900 Millionen Euro auf – ohne neue Kredite aufzunehmen. Die Mehrausgaben können durch Steuermehreinnahmen gedeckt werden.
Von den zu erwartenden Mehrausgaben für Flüchtlinge entfallen mit 863 Millionen Euro der Löwenanteil auf das Landes-Innenministerium: 313 Millionen Euro setzt das Land für Aufnahme, Transport und Versorgung von Asylsuchenden an. Weitere 152 Millionen Euro stehen für bis zu 50.000 Unterkunftsplätze bereit. Zudem sollen mit 217 Millionen Euro die aufnehmenden Kommunen entlastet werden, indem die Pauschalzuweisungen des Landes für die zunehmende Zahl von Flüchtlingen nach einem aktuelleren Stand (Vorziehen des Stichtags) berechnet werden. Das dazugehörige Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde diesbezüglich am Mittwoch im Landtag debattiert und geändert.
Das Schulministerium kann mit 35 Millionen Euro 2.625 Lehrerstellen einrichten, um Unterricht für Flüchtlingskinder zu gewährleisten. 380 Kräfte sollen in den Bezirksregierungen ehrenamtliche Helfer bei der Betreuung der Asylsuchenden entlasten. Das Justizministerium wird mit 76 Stellen im Bereich der Verwaltungsgerichte für schnellere Asylverfahren sorgen. Insgesamt werden durch den dritten Nachtragshaushalt 3.102 Stellen geschaffen.