Topthema: e-Government

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Topthema: e-Government 150 150 Rüdiger Weiß

e-Government, Virtuelles Rathaus, Verwaltung online – es gibt viele Begriffe, um die “Verwaltungspraxis der Zukunft” zu charakterisieren. Gemeint ist die Möglichkeit, sämtliche Verwaltungsvorgänge zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden auf elektronischem Weg zu erledigen. Ein persönlicher Besuch auf dem Amt wird damit überflüssig.

Der Einsatz moderner Techniken in den öffentlichen Verwaltungen ermöglicht es, die Qualität und die Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern, die Kosten für alle Beteiligten zu senken und Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten.

Die Internetangebote und die elektronischen Dienstleistungsangebote stehen im Zentrum des e-Government. Zur deren Unterstützung wurden in Nordrhein-Westfalen zentrale Infrastrukturen auf- und ausgebaut. So erfolgte in einem ersten Schritt ein umfangreicher Ausbau der technischen Ausrüstung für das Vorhalten und zum Schutz der Internetauftritte der Verwaltungen. Diese Angebote sind, durch die Möglichkeit, Informationen von jedem Ort und zu jeder Zeit abzurufen, die Grundlage für weitergehende e-Government-Lösungen.

Das Open.NRW-Portal ist bereits seit Frühjahr 2015 am Start. Auf diesem sind Daten, Dokumente und Informationen in offenen Formaten und unter freien Lizenzen für Bürger zugänglich. Bei der Arbeit der Landesverwaltung fallen täglich interessante Daten rund um das Leben in NRW an, von der Bevölkerungsentwicklung bis hin zur Anzahl der Pendler in den einzelnen Kommunen. Auf dem Open.NRW Portal stellt die Landesregierung solche Daten zur Verfügung, kostenlos und übersichtlich.

Der digitale Wandel ist eine der Zukunftsherausforderungen für die kommenden Jahre. Eine wichtige Rolle spielt dabei das eGovernment. Dadurch wird sich auch die Verwaltung in unserem Land verändern.

Dazu soll eGovernment in NRW flächendeckend eingeführt werden. Das Innenministerium plant hierfür die umfassende Umstellung der Verwaltung auf elektronische Abwicklung von Dienstleistungen (Information, Kommunikation, Transaktion) und internen Prozessen. Damit werden Behördengänge und auch Gebührenzahlungen künftig bequem vom Rechner aus möglich sein. Ab 2022 soll die Landesverwaltung vollständig digital umgestellt sein. Den rechtlichen Rahmen dazu soll ein eGovernment-Gesetz liefern, das der Landtag 2015 verabschieden soll.

Außerdem soll das Justizministerium den elektronischen Rechtsverkehr flächendeckend einführen. Ab 2018 können die Betroffenen dann alle Schriftsätze elektronisch bei mehr als 200 Gerichten einreichen können.

Die wesentlichen Regelungen im eGoverment Gesetz NRW sind:

  • Behörden sollen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer sicheren elektronischen Kommunikation anbieten. Auch Nachweise müssen in der Regel nicht mehr in Papierform eingereicht werden.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen sich bei Behörden mit dem neuen Personalausweis elektronisch identifizieren können. Das heißt: Der Gang zum Amt ist in vielen Fällen nicht mehr nötig.
  • Behörden sollen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer sicheren und im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen Bezahlmöglichkeit anbieten. Einzahlungen müssen so nicht mehr persönlich vor Ort vorgenommen werden.
  • Die Landesbehörden werden schrittweise bis 2022 auf die elektronische Aktenführung übergehen. Damit soll auch eine elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstands ermöglicht werden.
  • Behörden sollen wesentliche Informationen über sich im Internet veröffentlichen.

Weitere Informationen über das eGoverment Gesetz NRW auf der Onlineplattform des Landes.

Offene Verwaltungsdaten für alle.

Kernpunkte des e-Government-Gesetzes des Bundes

  • Eröffnung eines elektronischen Zugangs zur Behörde, ohne dass es einer gesonderten Zugangseröffnung durch die Behörde bedarf.
  • Informationspflicht über bestimmte Angaben sowie Aufgaben der Behörden.
  • Verpflichtung zur Einrichtung mindestens eines elektronischen Zahlverfahrens.
  • Möglichkeit, Nachweise auch elektronisch einreichen zu können.
  • Regelung zur Bereitstellung maschinenlesbarer Formate (Open Data).
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter.
  • Neue Formen des Schriftformersatzes Einsatz von DE-Mail und neuem Personalausweis (nPA).
  • Elektronische Aktenführung einschließlich ersetzendem Scannen.
  • Optimierung von Verwaltungsabläufen.