Geeinigt: Verbesserungen für minderjährige Geflüchtete

Geeinigt: Verbesserungen für minderjährige Geflüchtete

Geeinigt: Verbesserungen für minderjährige Geflüchtete 150 150 Rüdiger Weiß

Um die Zuteilung von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen geht es heute und Freitag im nordrhein-westfälischen Landtag. Das Fünfte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG) soll debattiert werden. Das Gesetz soll die Verteilung nach der individuellen Situation und den persönlichen Bedürfnissen der Mädchen und Jungen sicherstellen. Dabei steht für uns das Kindeswohl an erster Stelle.

Unter anderem wird eine pauschale Kostenerstattung an die Kommunen sowie eine landeszentrale Stelle beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) festgelegt. Das Gesetz folgt bundesweiten Gesetzesänderungen sowie den Vereinbarungen aus dem Flüchtlingsgipfel Ende September 2015.

Mit den Oppositionsfraktionen im Landtag ist ein beschleunigtes Beratungsverfahren vereinbart worden: Heute wird das Gesetz eingebracht und ohne Beratung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen, der dann bereits am Donnerstagmorgen sein Votum abgeben soll. Am Freitag soll bereits die zweite und endgültige Lesung mit Abstimmung erfolgen. Darüber hinaus haben wir uns auf einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag geeinigt. Die beantragenden Fraktionen haben ihn gemeinsam erarbeitet und formuliert, um der Einigkeit bei der Frage des Umgangs mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen Ausdruck zu verleihen