Topthema: Fracking

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Topthema: Fracking 620 350 Rüdiger Weiß

In Nordrhein-Westfalen wird es keine Genehmigungen für Erdgas-Förderungen mit der umstrittenen Fracking-Bohrtechnologie geben. Darauf haben sich Landesregierung sowie die Landesministerien für Umwelt und Wirtschaft geeinigt. Auch die NRW-SPD-Landesgruppe in Berlin fordert einstimmig ein Verbot der umstrittenen Gasfördermethode Fracking mindestens bis 2021. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) pocht auf ein Verbot und will den Bundesrat als Hebel benutzen.

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Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (l) lässt sich die Frackingbohrstelle bei Dawson Creek, Kanada erklären. (Foto: dpa/picture alliance)

Wir haben massive Vorbehalte gegen Fracking, also Gasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten zu gewinnen. Die Methode ist noch zu unerforscht, ist riskant, schädigt die Natur und der kommerzielle Nutzen ist angesichts hoher Umweltauflagen zweifelhaft.

Wir wollen deshalb die Förderung von unkonventionellem Gas mit der umstrittenen Risikotechnologie Fracking über den neuaufzustellenden Landesentwicklungsplan (LEP) NRW flächendeckend und landesweit ausschließen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Mit diesem Ausschluss nehmen wir als Land eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.

Momentan gilt der Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung aus dem Jahr 2011, derzeit keine Fracking-Maßnahmen zu genehmigen. Der umstrittene Einsatz von giftigen Chemikalien zum hydraulischen Aufbrechen des Gesteins wird also nach wie vor zurzeit in NRW nicht genehmigt. Bei diesem Verfahren wird unter hohem Druck ein Chemikalien-Wasser-Sand-Gemisch in den Boden gepresst. Diese Flüssigkeiten haben nach Ansicht vieler Gutachter hohes Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt. Zu diesem Ergebnis sind auch Studien für das Bundesumweltministerium und für Energiekonzerne gekommen.

Die verschiedenen Gutachten zum Thema belegen somit deutlich, welche Risiken mit Fracking verbunden und welche Fragen noch ungeklärt sind. Die Landesregierung hat deshalb entschieden, in einem breiten gesellschaftlichen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Wissenschaften diese Fragen zu bearbeiten und zu klären. Bei diesem Verfahren wird es bleiben.

Der Schutz des Wassers vor umweltgefährdenden Substanzen hat erste Priorität. Fracking kann es nicht geben, solange es keine absolut sicheren Verfahren gibt.

Deshalb brauchen wir ein Gesetz auf Bundesebene, das strenge Auflagen für die unkonventionelle Gasförderung in Deutschland vorschreibt. Für uns in Nordrhein-Westfalen steht fest: Jeglicher Einsatz von giftigen, umweltgefährdenden Chemikalien beim Fracking muss verboten sein. Es geht um den Schutz des Grundwassers und der Gesundheit – und das hat für uns absoluten Vorrang. Wir brauchen strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen und ein Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten.

Außerdem ist NRW so dicht besiedelt, die Verhältnisse hier sind mit den in den USA oder Kanada nicht vergleichbar.