Übergriffe an Silvester Thema im Innenausschuss

Übergriffe an Silvester Thema im Innenausschuss

Übergriffe an Silvester Thema im Innenausschuss 250 165 Rüdiger Weiß

Der Innenausschuss hat sich gestern mit den Übergriffen während der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof befasst. Das Bild, das die Kölner Polizei in dieser Nacht abgegeben habe, sei nicht akzeptabel, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD).

Zu der Sondersitzung des Innenausschuss des NRW-Landtags, auf der die Geschehnisse in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom diskutiert wurden, erklärt Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Der Bericht des Innenministers dokumentiert erhebliche Fehler der Polizei von Köln bei der Einsatzbewältigung, die im Bericht in einer unmissverständlichen Klarheit angesprochen werden. Falsche Kräftedisposition, angebotene Verstärkung wurde nicht abgerufen, zu wenig Personal für Anzeigeaufnahmen und eine unzulängliche Öffentlichkeitsarbeit sind deutliche Mängel auf der Führungsebene der Kölner Polizei.

Es gab in der Einsatznacht ausreichend Bereitschaftskräfte, die aus der Umgebung hätten abgerufen werden können, die jedoch aufgrund einer falschen Lageeinschätzung des verantwortlichen Polizeiführers nicht angefordert wurden. Die Vorbereitung des Einsatzes verlief dabei wie in den Vorjahren unter Einbeziehung der Stadt Köln sowie der Bundespolizei. Trotz der sich am Einsatzabend stufenweise eskalierenden Lage haben weder die Stadt Köln noch die Bundespolizei um 21.30 Uhr in einer Besprechung den Bedarf erkannt, weitere Kräfte anzufordern. Leider liegen bis zum heutigen Tage weder ein Bericht der Stadt Köln noch der Bundespolizei zu den teilweise chaotischen Zuständen auf dem Vorplatz zum Hauptbahnhof sowie des Bereiches am und im Bahnhofsgebäude vor.

Eines ist für uns ganz klar: Unsere Werte sind nicht verhandelbar. Der Rechtsstaat wird diejenigen mit voller Konsequenz verfolgen, die sich strafbar gemacht haben. Nirgendwo wird Gewalt gegen Frauen geduldet, unabhängig davon, von wem sie ausgeübt wird. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass der Einsatz in der gebotenen Sachlichkeit und mit allen Details vollumfänglich unter Beteiligung des Landeskriminalamtes sowie mit einer Recherche in den sozialen Netzwerken aufgeklärt wird.

Ein solcher Vorfall darf sich nie mehr wiederholen. Er darf aber auch nicht zu Lasten der Gesamtheit der Flüchtlinge instrumentalisiert werden, um mit der Flüchtlingspolitik des Bundes abzurechnen.“