Freies Internet – möglichst immer und überall – wird in unserer digitalen Zeit immer bedeutsamer. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit von schnellen Verbindungen. Wir machen uns für den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in den Städten stark, Anbieter solcher Internetzugänge sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Deutschland gilt bei der Versorgung mit sogenannten Hotspots in Hotels, Restaurants, Cafes oder in öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu anderen Staaten als rückständig. Bisher müssen die Betreiber dafür haften, was in ihren drahtlosen lokalen Netzen geschieht. Das soll sich jetzt ändern.
Wir wollen, dass Anbieter von WLAN-Netzen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Kunden in Haftung genommen werden können. Damit wäre die so genannte Störerhaftung in öffentlichen WLAN-Netzwerken de facto abgeschafft.
In NRW bestehen bereits zahlreiche erfolgreiche Kooperationen zwischen Kommunen und Freifunk-Initiativen, beispielsweise in Arnsberg und Hückeswagen. Durch die Nutzung und den Ausbau dieser unkonventionellen Angebote werden technische und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in unserem Land gesichert. Der Ausbau dieser öffentlichen WLAN-Netze ist in NRW ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Landes.
Bereits im November 2013 gab es den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Grüne und Piraten im Landtag unter dem Titel “Offene Zugänge zum Internet schaffen” (Drucksache 16/4427). Das war das Ergebnis eines langen und umfangreichen Beratungsprozesses in den Ausschüssen sowie einer Expertenanhörung. Dieser wurde mehrheitlich im Landtag angenommen. Eine wesentliche Forderung des Antrages: Die Landesregierung wird aufgefordert, auch weiterhin auf eine Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß § 8 Telemediengesetz hinzuwirken, bzw. diese Regelung dahingehend zu präzisieren, dass Rechtssicherheit darüber besteht, dass diese Privilegierung auch für die Betreiberinnen und Betreiber von WLANs gilt.
Bislang erschweren die bestehenden Gesetze den Ausbau von lokalen Netzwerken. Café-, Restaurantbesitzer oder Hoteliers laufen momentan noch Gefahr, dass sie für Verstöße der Nutzer haften müssen. Beispielweise ist das der Fall, wenn Kunden illegal Musikdateien herunterladen oder im Internet verbreiten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 müssen private Inhaber von WLAN-Anschlüssen für einen illegalen haften. Ungeklärt und unter Juristen umstritten ist hingegen, ob auch kommerzielle Betreiber unter diese Störerhaftung fallen.
Die Bundesregierung hat im April 2015 einen neuen Gesetzentwurf zum WLAN-Ausbau vorgelegt. Das Ziel: mehr Rechtssicherheit und dadurch einen Schub für den Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots. Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen, die WLAN anbieten, sollen nicht mehr für ihre Nutzer haften müssen. Allerdings sollen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden: Die Anbieter sollen angemessene Sicherungsmaßnahmen; ergreifen – etwa durch eine Verschlüsselung des Routers. Außerdem müssen die Nutzer mit einem Klick beispielsweise auf der Startseite bestätigen, dass sie den Anschluss nicht für illegale Vorgänge nutzen. Diese Regelungen gelten aber nicht für Privatleute oder Vereine wie die Freifunker, die offene Zugänge verbreiten wollen. Sie müssen weiterhin wissen, wer in ihrem WLAN surft, und müssen dann für das Handeln der anderen Nutzer einstehen.
Diesem Referentenentwurf stehen wir in NRW kritisch gegenüber: Vor allem die Benachteiligung privater Anbieter ist nicht im Sinne des Landes und des flächendeckenden Netzausbaus.
Was ist Freifunk?
In diesem Falle kommt das Internet nicht aus der “Steckdose”, sondern sprichwörtlich aus der Luft. Dabei geht es um freie Netze und freie Kommunikation. Wenn drahtlose Internetverbindungen, kurz WLANs, wie beim Freifunk in sogenannten Meshes zusammengeschaltet sind, kontrolliert den Datenfluss nur die Nutzergemeinde (Community) und kein, wie sonst üblich, Telekommunikationsanbieter.
Man kann sich Freifunk wie eine LAN-Party vorstellen, nur ohne Kabel: Nutzer verbinden ihre Rechner über drahtlose Funkverbindungen miteinander und bauen sich so ein eigenes Netz, in dem sie Daten austauschen können. Die Netzwerkteilnehmer des Freifunks bilden dabei ein Maschennetz (engl. mesh). Deshalb spricht man auch von Meshnetzen.
Jeder Netzwerkknoten ist mit seinen Nachbarn verbunden. So können Daten weitergereicht werden. Normalerweise würde Nutzer A eine Basisstation nutzen, also beispielsweise einen Mobilfunkmasten bei Handygesprächen, um eine Nachricht zu versenden. Von dort aus wird diese weitergeleitet an Nutzer B.
Meshnetze funktionieren jedoch anders: Es gibt keine zentrale Infrastruktur, mit der sich die Endgeräte der Nutzer verbinden. Vielmehr sind die Geräte der Netzwerkbenutzer auch Teil der Infrastruktur. Die Netzwerkknoten (engl. nodes) haben Funkkontakt. Die Teilnehmer helfen sich gegenseitig beim Datentransport und bilden so eine Kette. Über die reichen sie eigene oder fremde Datenpakete so lange von Knoten zu Knoten, bis sie ihr Ziel erreicht haben. Grundlage für diese Hilfestellung ist das Pico Peering Agreement. Freifunk ist somit ein lokales, alternatives Internet.
Viele Freifunker stellen außerdem ihren Internetzugang kostenfrei zur Verfügung und ermöglichen so anderen einen Zugang ins Netz.
Damit der Kontakt zwischen den Knotenpunkten nicht abbricht (und damit die Verbindung), brauchen sie Sichtkontakt. Die Faustregel der Freifunker: Wohin ich schauen kann, kann ich auch Daten übertragen. Desjalb sind hohe Standorte wie Kirchtürme besonders beliebt, weil dann weniger Häuser oder Bäume die Signale blockieren können. Hier konkurrieren die Freifunker mit etablierten Internetprovidern, die oftmals attraktive Standorte schon für ihre Dienste besetzt und eine Basisstation errichtet haben.
Voraussetzung für Freifunk
Wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Freifunks war die Freigabe des 2,4 Gigahertz-Frequenzbereichs für die lizenzfreie Nutzung durch Privatpersonen. Erst dadurch können überhaupt schnelle Drahtlosnetze aufgebaut werden durch Freifunker. Früher durfte WLAN in Deutschland nicht frei benutzt werden, um Daten zu übertragen. Diese Bestimmungen sind aber gelockert worden und schließlich weggefallen.
Jeder Freifunker braucht ein WLAN-Gerät. Diese waren vor wenigen Jahren noch sehr teuer, sind aber mittlerweile für eine breite Masse erschwinglich. Auch diese Entwicklung hat dazu beigetragen, Meshnetze zu ermöglichen.
Die Freifunk-Prinzipien (Pico Peering Agreement)
1. Freier Transit:
- Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten.
- Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.
2. Offene Kommunikation
- Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind.
- Diese Information muss unter einer freien Lizenz (z.B. MIT) veröffentlicht werden.
- Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.
3. Keine Garantie (Haftungsausschluss)
- Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.)
- Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
- Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.
4. Nutzungsbestimmungen
- Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policiy) zu formulieren.
- Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten.
- Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen.
Begriffserklärungen
- Der Dienst: Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten.
- Eigentümer: Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden).
- Freier Transit: Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert.
- Freies Netzwerk: Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird.
- Transit: Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
- Zusätzliche Dienste: Im Sinne des PPA ist ein Zusätzlicher Dienst alles war über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines WEB-Servers.