Die stark gestiegenen Zugangszahlen für Asylbewerber im vergangenen Jahr haben Land und Kommunen ganz erhebliche organisatorische und finanzielle Leistungen abverlangt. Mehrfach wurde das Geld vom Land für die Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im vergangenen Jahr erhöht. Auch wurde der Stichtag, der für die Berechnung der an die Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge gilt, als Grundlage für die Berechnung der finanziellen Unterstützung angepasst, was eine realistischere Bezuschussung der vom Land vorab geleisteten Pauschalen ermöglicht.
Weil sich der Bund ab 2016 dauerhaft strukturell und dynamisch an der Finanzierung beteiligt, musste das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bereits Ende 2015 ein weiteres Mal angepasst werden. Jetzt erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen über eine pauschalierte Landeszuweisung insgesamt rund 1,95 Milliarden Euro für die aufzunehmenden Flüchtlinge und Geduldeten.
Der nun vorgeliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Mitte Dezember 2015.
Und nun steht eine weitere Novellierung des FlüAG an: Aufgrund neuer Strukturen zur Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden sowie der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch einen Kreis muss die Regelung des dritten Paragrafen neugefasst werden. Zudem soll künftig die freiwillige Aufnahme von Asylbegehrenden über die Zuweisungsquote hinaus honoriert werden.
Kommunen, die durch außergewöhnliche Krankheitskosten von Asylsuchenden belastet sind, werden durch eine Absenkung der Antragsgrenze von 70.000 Euro auf 35.000 Euro entlastet.
Drucksache 16/11251 (Gesetzentwurf der Landesregierung)