Fast wöchentlich gibt es neue Medienberichte über Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen: aus Krankenhäusern, auf dem Bau, in Schlachthöfen und anderen Branchen. Dieser Missbrauch ist in Deutschland keine Randerscheinung. Vielmehr könnte sie zunehmend alltäglich werden. Der systematische Missbrauch führt zu Lohndumping, verunsichert und spaltet Belegschaften in Unternehmen und verschlechtert Arbeitsbedingungen. Deshalb haben wir auf Bundesebene im Koalitionsvertrag klar verankert, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gesetzlich zu regulieren. Genau das muss nun auch geschehen Doch Teile der CDU und insbesondere der CSU versuchen, mit ihrer Blockadehaltung den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzesentwurf zu stoppen. Weil uns die gesetzliche Verankerung gegen den Missbrauch aber ausgesprochen wichtig ist, bringen wir gemeinsam mit der Grünen-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtags am Donnerstag einen entsprechenden Eilantrag in das Plenum ein. Dieser betont die Notwendigkeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken. Deswegen fordern wir die Umsetzung von Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Der Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium sieht unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, gleiche Bezahlung nach neun Monaten und das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher vor. Darüber hinaus beinhaltet er ein Verbot der Vorratsverleiherlaubnis, eine klare Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit sowie die Stärkung der Informationsrechte der Betriebsräte über die Anwendung von Werkverträgen im jeweiligen Betrieb.