Die Ausbildung der neuen Lehrerinnen und Lehrer soll zukunftsfähiger werden. Dafür legt die Landesregierung am Mittwoch einen neuen Gesetzentwurf im Landtag vor. Die letzte große Reform stand in der Lehramtsausbildung im Jahr 2009 an. Inzwischen ist sie aufgrund neuer Anforderungen und Herausforderungen im Schulalltag erneut reformbedürftig: Vor allem die schulische Inklusion und dadurch die Bildung von heterogenen Lerngruppen soll in das Ausbildungsgesetz aufgenommen werden. Auch die Medienbildung ist ein weiterer wichtiger Punkt. Mit den Änderungen machen wir außerdem noch einmal deutlich, dass sich das Gesetz an die Schülerinnen und Schüler sowie an die Eltern richtet und es daher an ihren Bedürfnissen ausgerichtet sein soll. Außerdem haben wir uns für die Ausweitungen der Härtefälle für Staatsexamensstudierende eingesetzt. Nun gilt auch als Härtefall jede Art der Schwerbehinderung sowie pflegende Studierende.
Nordrhein-Westfalen stellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Lehrerausbildung weiter systematisch auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an den Lehrerberuf ein. Entscheidend für uns ist, dass wir an der soliden fachlichen und pädagogischen Ausbildung für die Lehrkräfte aller Schulstufen und Schulformen festhalten: Die Lehrerausbildung folgt damit der Schulstruktur.