Überarbeitet: Landesplanungsgesetz wird novelliert

Überarbeitet: Landesplanungsgesetz wird novelliert

Überarbeitet: Landesplanungsgesetz wird novelliert 150 150 Rüdiger Weiß

Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes, die am vergangenen Mittwoch im Plenum behandelt wurde, modernisiert die rot-grüne Koalition das Landesplanungsrecht. Wir ermöglichen mit den Änderungen eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, schaffen Rechtsklarheit für wichtige Aufgaben wie die Leitentscheidung Garzweiler II und erleichtern Prozesse in der Raumplanung. Im Zuge der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) sind Anpassungen notwendig geworden. Der Dreiklang mit der Novelle Landesplanungsgesetz, dem neuen LEP und der Leitentscheidung zu Garzweiler II schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die Flächennutzung und Raumentwicklung in NRW im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und der Unternehmen.

Mit der am Mittwoch abschließend beratenen Novelle des Landesplanungsgesetzes wird ein wichtiger Teil dieses Dreiklangs umgesetzt.

Drucksache 16/9809 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/11906 (Beschlussempfehlung), 16/11907 (Beschlussempfehlung)