Vergangenen Mittwoch wurde über zwei Gesetze im Landtag debattiert, die unter anderem Zwangsvollstreckungen und die postalische Zustellung von wichtiger Amtspost wie Vollstreckungsbescheide regeln. Sowohl das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW als auch das Verwaltungszustellungsgesetz NRW sollen überarbeitet werden. Das haben Evaluierungen ergeben, die 2014 und 2015 erhoben wurden. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob die beiden Gesetze auch künftig noch erforderlich sind. Beide waren nur befristet und wurden bereits entfristet, da sie als weiterhin notwnendig eingestuft worden sind. Über weitere Verbesserung, wie unter anderem eine vereinfachte Zustellung der Bescheide aus den kommunalen Verwaltungen, wurde am Mittwoch beraten. Darüber hinaus sollen weitere Vereinfachungen der Vollzugspraxis gesetzlich verankert werden. Unter anderem wird durch die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Finanzlage der Kommunen positiv beeinflusst durch eine effizientere Beitreibung von Geldforderungen.
Drucksache 16/11845 (Gesetzentwurf der Landesregierung)