Überprüft: Land entlastet Kommunen bei Flüchtlingskosten

Überprüft: Land entlastet Kommunen bei Flüchtlingskosten

Überprüft: Land entlastet Kommunen bei Flüchtlingskosten 150 150 Rüdiger Weiß

Die rot-grüne Landesregierung wird die Kommunen nochmals stärker entlasten und unterstützen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes hervor, der am Mittwoch im Plenum verabschiedet werden wurde. Demnach werden die Zuweisungen auf insgesamt rund 1,95 Milliarden Euro angehoben. Berechnungsgrundlage ist die prognostizierte Zahl von 181.134 Flüchtlingen in NRW zum Stichtag 1. Januar 2016. Zudem bekommen die Kommunen erstmals auch Geld für die 13.620 geduldeten Personen in NRW.

Dieser Betrag soll im Laufe des Jahres nochmals aufgestockt werden. Die tatsächliche Summe wird derzeit evaluiert, dafür melden die Kommunen die bei ihnen angekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber an das Innenministerium. Die Erstattungsbeträge werden noch 2016 in den kommunalen Haushalten kassenwirksam. Schließlich haben die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und Grünen im Dezember 2015 vereinbart, das im FlüAG geregelte Finanzierungssystem ab 2017 von der bisherigen jährlichen Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling umzustellen.

Eine weitere Änderung ist die andere Zuteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen. Städte, in denen Flüchtlinge registriert oder verteilt werden, müssen bis zu 1.000 Personen weniger aufnehmen. Davon profitieren vor allem die ‘Drehkreuz’-Städte Köln, Dortmund und Düsseldorf, in denen Flüchtlinge mit Sonderzügen etwa aus Bayern angekommen sind. Ebenfalls entlastet werden auch Städte wie Münster, Herford und Niederaußem, in denen die Ankommenden registriert werden.

Verbesserungen wird es nach der Verabschiedung der Novelle auch bei der Erstattung der Gesundheitskosten geben: Künftig erstattet das Land den Städten und Gemeinden die Behandlungskosten, die über 35.000 Euro pro Jahr und Flüchtling hinausgehen. Derzeit liegt die Grenze bei 70.000 Euro.

All diese Maßnahmen verdeutlichen noch einmal unsere Entschlossenheit, die anstehenden Aufgaben an der Seite der Städte und Gemeinden gemeinsam zu bewältigen.

Drucksache 16/11251 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/11904 (Beschlussempfehlung)