Weniger Barrieren in öffentlichen und privaten Gebäuden ist eines der ehrgeizigen Ziele der neuen Landesbauordnung. Von dem Regelwerk, das vor zwei Wochen (am 08.06.16) von der Landesregierung in den Landtag eingebracht worden war, sollen besonders Menschen mit Behinderungen profitieren. So soll zum Beispiel der nachträgliche Einbau von Treppenliften in älteren Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden. Das scheiterte bisher oft an den Brandschutzvorschriften. Zudem sollen öffentlich zugängliche Gebäude wie Arztpraxen, Einkaufsläden oder Kindergärten und Schulen barrierefrei sein, zumindest Neubauten. In Häusern mit Aufzug gilt künftig: Alle Wohnungen müssen barrierefrei sein.
Mit dem Gesetzentwurf wird so eine gute Basis für zeitgemäßes Bauen in Nordrhein-Westfalen gelegt. Es ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen den maximalen, weil wünschenswerten, und den tatsächlich praktikablen und bezahlbaren Lösungen gefunden worden. Er garantiert, dass für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen auch attraktiver Wohnraum geschaffen werden kann.
Auch mit der Änderung der Stellplatzregelung wurde eine gute Lösung gefunden, denn nunmehr kann jede Kommune im Rat selbst politisch entscheiden, wie viel Stellplätze bei jeweiligen Bauprojekten konkret ausgewiesen werden müssen. Das stärkt nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern ebenfalls die Möglichkeit für zielgenaue bauliche Lösungen vor Ort.
Druckvorlage 16/12119 (Gesetzentwurf der Landesregierung)