Das Dienstrecht für die etwa 337.000 Beamtinnen und Beamten in NRW soll jetzt modernisiert werden. Dafür legte die rot-grüne Landesregierung einen umfangreichen Gesetzentwurf vor. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen konnten während der Debatten der letzten Plenarsitzungen noch weitere, wichtige Änderungen verankern: Wer für das Land arbeitet, muss von seiner Besoldung leben können. Deshalb wollen wir die Abschaffung der prekären Besoldungsgruppen A3 und A4. Auch die Verbesserung der Frauenförderung, eine optimalere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Pensionswirksamkeit der Gefahrenzulagen sind in dem Gesetzentwurf bereits vorhergesehen. So wird Arbeiten im öffentlichen Dienst endlich wieder attraktiver.
Gute Arbeit muss angemessen vergütet werden und deshalb haben wir entschieden, die Bedingungen auch für Nachwuchskräfte zu verbessern. Deshalb werden unter anderem Beschäftigte der Feuerwehren im Vorbereitungsdienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigen, durch eine Änderung im Gesetz demnächst angemessener bezahlt. Außerdem soll sich der öffentliche Dienst interkulturell weiter öffnen, entsprechend der Zuwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund. Des Weiteren werden wir die sogenannte ‚Jubiläumszulage‘ wieder einführen. Dies ist ein wichtiges Signal an langjährige Beschäftigte. Zum ersten Mal werden ein betriebliches Gesundheitsmanagement und die Personalentwicklung gesetzlich festgeschrieben und damit verpflichtend.
Der öffentliche Dienst ist mit der Reform als Arbeitgeber weiterhin attraktiv.
Drucksache 16/10380 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12136 (Beschlussempfehlung), 16/12127 (Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen)