Der nordrhein-westfälische Landtag debattierte während der Plenartage Anfang Juni über das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz. Danach soll die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in der NRW-Verfassung aufgenommen werden. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat, darf demnach in den Rat einziehen.
Das parlamentarische Vorhaben wurde ausführlich und gründlich beraten, unter anderem in einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen. Sowohl der Haupt-, auch als auch der Kommunalpolitische Ausschuss im Landtag haben dem Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit mit den Stimmen von SPD, CDU, GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP zugestimmt.
Die neue Prozent-Hürde ist unumgänglich, wenn man bedenkt, dass mancherorts bis zu 13 Parteien, Gruppen oder Einzelpersonen in den Räten sitzen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte 1999 eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht verworfen. Die Wiedereinführung ist jedoch aufgrund der gefährdeten Funktionsfähigkeit der kommunalen Räte und einer handlungsfähigen Demokratie unerlässlich. Für die Abstimmung wurde im Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt.
Drucksache 16/9795 (Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen), 16/12134 (Beschlussempfehlung)