In Nordrhein-Westfalen wird ein weiterer Meilenstein für die inklusive Gesellschaft für alle gelegt. Während der letzten Plenardebatten stimmten die Abgeordneten im Landtag über das „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Inklusionsstärkungsgesetz, ISG) ab. Der von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verankert die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 auch von Deutschland unterschrieben worden sind. Im ISG sind ganz konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen festgelegt, wie etwa der Rechtsanspruch auf Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen und Kommunikationshilfen für gehörlose Eltern. Mit den neuen Regelungen setzt NRW bundesweit neue Maßstäbe für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und eine optimierte barrierefreie Infrastruktur. Zunehmend sollen – nach der Verabschiedung am Mittwoch – Barrieren für Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei der gesundheitlichen Versorgung abgebaut und neue Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. Beispielsweise wird die ‘Leichte Sprache’ gesetzlich verankert. Die Deutsche Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache anerkannt.
Das Gesetz verpflichtet zudem sogenannte Träger öffentlicher Belange wie Gemeinden, Verwaltungen und ähnliches mit den Fachverbänden verbindlicher zusammenzuarbeiten und damit dem Grundsatz “Nichts über uns ohne uns” nachzukommen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen sorgen zudem dafür, dass Menschen unter vollständiger Betreuung künftig an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Bislang sind diese vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist unvereinbar mit der UN-BRK. Deshalb werden wir den entsprechenden Passus streichen.
Drucksache 16/9761 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12130 (Beschlussempfehlung)