Zeitgemäßer: Verfassungsschutz in NRW wird weiterentwickelt

Zeitgemäßer: Verfassungsschutz in NRW wird weiterentwickelt

Zeitgemäßer: Verfassungsschutz in NRW wird weiterentwickelt 512 288 Rüdiger Weiß

Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern wird stetig diskutiert und weiterentwickelt. Während der letzten Plenartage brachte die rot-grüne Landesregierung Änderungen zum Verfassungsschutzgesetz NRW in den Landtag ein. Eingearbeitet werden sollen notwendige Anpassungen, die sich aus verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ergeben: unter anderem wegen des sogenannten Ramelow-Urteils (jetziger Ministerpräsident von Thüringen), das die Voraussetzungen für die Speicherung von personenbezogenen Daten von Abgeordneten definiert. Zudem wurde zwischenzeitlich das Bundesverfassungsschutzgesetz reformiert. Deshalb ist es notwendig, nun die Vorschriften für die Übermittlung von Daten durch Nachrichtendienste an Polizeibehörden bundesweit zu vereinheitlichen. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits in einer Arbeitsgruppe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gelaufen. Ein weiterer Punkt ist die Speicherungsbefugnis von Belegdokumenten in der Verbunddatei NADIS – die Belegdokumente können auch Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Künftig soll der Verfassungsschutz zudem schon Daten Minderjähriger ab 14 Jahren speichern dürfen. Bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Erweitert werden die Befugnisse der Beamten auch für eine Überwachung der Kommunikation, wenn sich der Verdacht erhärtet, dass eine schwere staatsgefährdende Gewalttat oder Cyberkriminalität begangen werden könnte, soweit sich diese gegen die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik richtet.

Drucksache 16/12120 (Gesetzentwurf der Landesregierung)