An zwei Stellen sah der Entwurf der beiden Koalitionsfraktion, welcher während der vergangenen Plenartage vorgestellt wurde, eine Änderung im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens vor. Es soll eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten eingeführt werden. Schon jetzt müssen sie sich auf Verlangen eines von einer Maßnahme Betroffenen mit dem Dienstausweis legitimieren. Außer, das Vorzeigen würde die polizeiliche Aktion vereiteln oder es entstünde dadurch Gefahr. Bei Zivilfahndungen müssen sie das unaufgefordert tun.
Bisher gibt es lediglich eine sogenannte ‘taktische Kennzeichnung’: Die Beamtinnen und Beamten tragen eine Ziffernfolge auf dem Rücken des Einsatzanzuges. So können sie einem Zug zugeordnet werden. Jedoch ist dadurch keine persönliche Zuordnung ohne weiteres möglich. Deshalb soll nun mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht jedem Polizisten ergänzend ein Buchstabe individuell angefügt werden. Die Kennzeichnungspflicht ist dabei vor allem als eine vertrauensfördernde Maßnahme zu verstehen.
Die zweite Änderung betrifft die Einführung sogenannter Bodycams. Zunächst handelt es sich um einen Versuch bis Jahresende 2019. Dieser soll wissenschaftlich ausgewertet und anschließend über eine mögliche Verlängerung entschieden werden. Verschiedene Länder und der Bund erproben die Kameras bereits. Nach dem Gesetzentwurf können damit Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden.
Der Einsatz von Bodycams ist eine präventive Maßnahme, die deeskalierend in Konfliktsituationen angewandt werden soll. Sie dient insbesondere auch der Fürsorge gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten.
Drucksache 16/12361 (Gesetzentwurf der Fraktion von SPD und Grünen)