In Nordrhein-Westfalen finden sich Flüsse und Bächen mit einer Gesamtlänge von etwa 55.000 Kilometern. Sie bilden ein wichtiges Trinkwasser-Reservoir für die Menschen. Rund 60 Prozent des Trinkwassers gewinnen wir in NRW aus Oberflächenwasser. Zugleich ist Wasser eine wichtige Grundlage für die Wirtschaft. Die hohe Bevölkerungs- und Industriedichte führt zwangsläufig dazu, dass NRW die Gewässer mehr beansprucht als andere Regionen. Das führt dazu, dass sich das Grundwasser vor allem in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten verschlechtert hat. Deshalb muss dem Gewässerschutz Vorrang eingeräumt werden – auch um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einhalten zu können.
Das bisherige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1977 zurück. Gerade im Bereich des Bundes- und EU-Rechts wurden seitdem zahlreiche Änderungen vorgenommen, zuletzt 2009 durch die Neuordnung des Bundeswasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Diese Änderungen und die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangen nun zwingend eine Novellierung des Landeswassergesetzes. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir eine zukunftsorientierte Rechtsgrundlage. Es werden neben der Anpassung an bundes- und europarechtliche Standards auch die im Bundesgesetz angelegten Freiheiten genutzt, um NRW-spezifische Lösungen zum Gewässerschutz zu entwickeln.