Die Frage der Bezahlung und Versorgungsansprüche von Ministerinnen und Minister ist immer ein sensibles Thema. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reformierung des Landesministergesetzes in NRW hat die rot-grüne Landesregierung einen gelungenen Versuch gemacht, angemessene, gerechte und nachvollziehbare Regelungen zu treffen. Dieser stand in der Zweiten Lesung im Juli zur Abstimmung im Plenum. Wesentliche Neuregelung ist die deutliche Anhebung des Eintrittsalters von 60 auf 67 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen wäre dann nicht zuletzt mit erheblichen Abschlägen verbunden. Außerdem wird eine Karenzzeit für ausgeschiedene Ministerinnen und Ministern eingeführt.
Drucksache 16/11153 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12371 (Beschlussempfehlung und Bericht)