Die Landesregierung stellte im Juli mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bis zur Erarbeitung eines neuen und umfassenden Gesetzes sicher. So werden unter anderem die freiwerdenden Mittel aus dem gekippten Betreuungsgeld des Bundes direkt in die frühkindliche Bildung und somit direkt an die Einrichtungen weitergeleitet. Damit stehen den Kindertageseinrichtungen nochmals 331 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren zur Verfügung. Zugleich wird die Dynamisierung von 1,5 auf 3 Prozent angehoben. Dadurch können sich die Träger der Einrichtungen nicht sanieren, dass ist den Beteiligten auch bewusst, jedoch ist es eine wichtige finanzielle Anerkennung des Landes. In dem neuen noch auszuhandelnden Gesetz soll die frühkindliche Bildung dann auf soliden finanziellen Füßen stehen. Die Eckpunkte werden wir noch bis zum Ende der laufenden Legislatur vorlegen.
Drucksache 16/11844 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12380 (Beschlussempfehlungund Bericht)