Die Gleichstellung der Geschlechter ist für die nordrhein-westfälische Landesregierung eine der wichtigsten Aufgaben. Sie ist Verfassungsauftrag und ein unverzichtbarer Bestandteil eines modernen und innovativen öffentlichen Dienstes. Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung ist das im Jahre 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Trotz Verbesserungen sprechen die Entwicklungen der Frauenanteile in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen, in Führungspositionen sowie in Gremien für eine wirkungsvollere Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen. Der öffentliche Dienst muss hier eine Vorreiterrolle einnehmen.
Das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts wurde im Juli-Plenum debattiert. Es dient der Weiterentwicklung und der Modernisierung der bestehenden Gesetze. Insbesondere soll der Frauenanteil in Führungspositionen und in Gremien erhöht und die Position der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden. So wollen wir der Gleichstellung der Frauen ein weites Stück näherkommen.
Drucksache 16/12366 (Gesetzentwurf der Landesregierung)