Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung muss weiter vorangetrieben werden. Kommunikation soll zunehmend auf elektronischen Weg ermöglicht werden. Dafür müssen von Land und Kommunen geeignete Angebote geschaffen werden. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung für ein E-Government-Gesetz schafft dafür eine gute rechtliche Basis. Schon während der Anhörung im Frühjahr traf der Entwurf auf breite Zustimmung bei den beteiligten Sachverständigen.Mit der Einführung des Gesetzes werden beispielweise Geschäftsprozesse optimiert durch die Einführung der E-Akte und es können Verwaltungsverfahren beschleunigt und Verfahrenskosten gesenkt werden. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger elektronisch beispielsweise einen neuen Personalausweis beantragen können. Auch die Beschäftigten in den Ämtern werden von dem neuen Gesetz profitieren: Sie können ihre Aufgaben effizienter bewältigen, etwa durch schnelleren Datenaustausch oder den Online-Zugriff auf Akten.
Um die Voraussetzungen dafür möglichst schnell zu schaffen, bitten die Fraktionen von SPD und Grünen die Landesregierung, eine geeignete Roadmap zu entwickeln und dem Landtag dazu regelmäßig zu berichten.
In den Kommunen gibt es bereits vielversprechende Reformansätze. Die Regierungsfraktionen wollen das weiter unterstützen: unter anderem mit einem Förderprogramm insbesondere für kleine Gemeinden und durch einen koordinierten landesweiten Austausch zwischen Land und Kommunen.
Drucksache 16/10379 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12370 (Beschlussempfehlung und Bericht), 16/12373 (Entschließungsantrag der Fraktion von SPD und Grünen)