Wir wollen mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Kreistags die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistags an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angleichen. Damit passen wir die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen in Kreisordnung und Gemeindeordnung über die Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe an.
Inhaltlich wird die Kreisordnung in folgenden Punkten geändert:
- Einführung der (eingeschränkten) Allzuständigkeit des Kreistags für die Angelegenheiten der Kreisverwaltung sowie eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung, die als auf die Landrätin bzw. den Landrat übertragen gelten
- Abschaffung des Kreisausschusses
- verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses
- Option zur Wahl von Beigeordneten
Der Entwurf wurde im vergangenen Juli-Plenum im Landtag beraten und soll bis Herbst verabschiedet werden.
Drucksache 16/12362 (Gesetzentwurf der Fraktion von SPD und Grünen)