Steuergeld soll nur an Unternehmen gehen, die sich an Sozial- und Umweltstandards halten. Das ist das Ziel des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetztes (TVgG). Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss demnach insbesondere auf die Einhaltung von Tarifverträgen geachtet und ein Mindestlohn gezahlt werden. Die Einhaltung von bestimmten Umweltauflagen kann der öffentliche Auftraggeber zur Bedingung machen.
Das seit 2012 geltende Gesetz wurde 2015 evaluiert. Auch das bundesweite Vergaberecht wurde im Dezember 2015 noch einmal verändert. Auf dieser Grundlage wurde eine Novelle des TVgG NRW vorgelegt. Mit den nun vorgeschlagenen Überarbeitungen soll die Anwendung des Gesetzes noch einfacher werden, beispielweise durch die Einführung des ‘Best-Bieter-Prinzips’. Danach muss nur noch das Unternehmen bestimmte Unterlagen vorgelegen, das einen Auftrag erhält. Außerdem werden die Mindestlohnbestimmungen mit dem 2015 eingeführten bundesweiten Mindestlohn angleichen. Die Schwellenwerte werden etwas angehoben, um den Vergabeaufwand bei kleineren Aufträgen zu verringern. So sollen Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sozial und umweltfreundlich wirtschaften, vor unfairem Dumpingwettbewerb noch besser geschützt werden.
Drucksache 16/12265 (Gesetzentwurf der Landesregierung)