Mit ihrem Antrag „Ungerechtigkeiten für Alleinerziehende im SGB-II-Bezug beseitigen – Umgangsmehrbedarf realisieren!“ setzen sich die Fraktionen von SPD und Grünenim vergangenen Plenum für einen pauschalen Umgangsmehrbedarf im Sozialgesetzbuch (SGB) II ein. Derzeit wird das Sozialgeld getrennt lebender Eltern je nachdem, wie lange sich das Kind bei dem einen oder anderen Elternteil aufhält, auf beide Haushalte aufgeteilt. Dies führt zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt vom alleinerziehenden Elternteil. Vor allem in den Ferien, wenn die Kinder mehr als das sonst übliche Wochenende beim anderen Elternteil verbringen, sorgt das für ein erheblich geringeres Einkommen, ohne dass der Bedarf sinkt: Miete, Telefon, Nebenkosten für die Wohnung, Vereinsbeiträge und anderes mehr bleiben in gleicher Höhe bestehen. Deshalb fordern SPD und Grüne die gesetzliche Verankerung eines pauschalen Umgangsmehrbedarfs im SGB II. Dieser Mehrbedarf sollte dem Umgangsberechtigten zukommen.
Die Leistungen in der Bedarfsgemeinschaft des hauptverantwortlichen Elternteils sollen dabei nicht gekürzt werden. Ziel ist es, das kindliche Existenzminimum in beiden Haushalten zu sichern und positive Anreize zu schaffen, die den Umgang beider Elternteile mit ihrem Kind beziehungsweise ihren Kindern fördern. Von dem Umgangsmehrbedarf sollen insbesondere Frauen profitieren, da diese immer noch deutlich häufiger als Männer die Erziehung ihrer Kinder alleine übernehmen.
Drucksache 16/12360 (Antrag der Fraktion von SPD und Grünen)