Der Kreis der Stärkungspakt-Gemeinden wird 2017 einmalig erweitert. Es sollen dann auch die Kommunen Hilfen beantragen können, die bis 2015 in die Überschuldung geraten sind.
Dafür sollen Mittel eingesetzt werden, die für die bisher am Stärkungspakt beteiligten Kommunen nicht mehr gebraucht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer dritten und letzten Stufe des Stärkungspakts vor, den das Kabinett heute in Düsseldorf beschlossen hat.
„Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist hierbei ein wichtiger Baustein, um finanzschwachen Kommunen zu helfen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Die Zugangskriterien erfüllen nach einer Abfrage bei den Kommunalaufsichtsbehörden die Städte Alsdorf, Heiligenhaus, Lünen und Mülheim an der Ruhr sowie die Gemeinde Laer. Der Gesetzentwurf kann nun in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Die Teilnahme an der dritten Stufe des Stärkungspaktes ist freiwillig. Anträge können bis Ende Januar 2017 gestellt werden. Erste Konsolidierungshilfen könnten dann ab 2017 fließen. Die Kommunen müssen in einem Haushaltssanierungsplan darlegen, dass sie mit diesen Mitteln den Haushaltsausgleich spätestens 2020 erreichen. Spätestens 2023 müssen sie ihn aus eigener Kraft schaffen. „Wir helfen da, wo es am Nötigsten ist. Klar ist aber auch, dass die überschuldeten Gemeinden alles für eine zügige Sanierung tun müssen“, betonte Jäger. Falls ein Ausgleich vor 2020 erreichbar ist, müsse dieser auch erreicht werden.Derzeit werden mithilfe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen 61 Städte und Gemeinden unterstützt.
„Das schafft Rechtssicherheit. Es ist gerecht, dass besonders steuerstarke Kommunen finanzschwache Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt unterstützen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. „Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hochbelastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen.“
Dafür stellt das Land bis 2020 insgesamt 3,65 Milliarden Euro zur Verfügung. „Unser Stärkungspakt Stadtfinanzen wird hauptsächlich vom Land finanziert. Aber wir erwarten Solidarität innerhalb der kommunalen Familie. Das Verfassungsgericht bestätigt uns darin“, so Jäger. Zur Solidaritätsumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro pro Jahr werden nur sogenannte nachhaltig abundante Gemeinden herangezogen.
(Quelle: land.nrw)