Vorgeben: Verfassungsschutz verbessert und vereinheitlicht

Vorgeben: Verfassungsschutz verbessert und vereinheitlicht

Vorgeben: Verfassungsschutz verbessert und vereinheitlicht 150 150 Rüdiger Weiß

In zweiter Lesung beschäftigten sich die Abgeordneten des Landtags am Mittwoch mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei ging es unter anderem um die Erlaubnis, auch Daten von jugendlichen Extremisten unter 16 Jahren speichern zu dürfen.

Einige Änderungen sind notwendig, dass das Landesrecht mit den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes kompatibel ist. So kann auch eine ungehinderte Zusammenarbeit zwischen nordrhein-westfälischem Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden des Bundes sowie der übrigen Länder gewährleistet werden.

Gleichzeitig wird ein ausgewogenes Verhältnis zu grundrechtlich geschützten Positionen hergestellt. Unter anderem geht es um die Beobachtung von Abgeordneten und die Absenkung der Altersgrenze für die Speicherung von Daten von Minderjährigen. Künftig sollen Daten über Personen gesammelt und gespeichert werden dürfen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bisher ist das erst bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, möglich. Auch die CDU hatte ausschließlich zu diesem Punkt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem waren jedoch die Sachverständigen in der Anhörung überwiegend einverstanden. Nach der Anhörung haben die rot-grünen Fraktionen noch an zwei Stellen Änderungen vorgenommen. Einerseits haben sie die konkreten Anforderungen an eine Speicherung von Daten zu Abgeordneten im Gesetz deutlich formuliert. Andererseits soll die nun geänderte Vorschrift zu einer Speicherung von Daten zu Minderjährigen nach fünf Jahren durch unabhängige Sachverständige evaluiert werden, um die Häufigkeit der Speicherungen sowie die weitere Entwicklung der betroffenen Minderjährigen nachhalten und bewerten zu können.

Drucksache 16/12120 (Gesetzentwurf der Landesregierung), 16/12861 (Beschlussempfehlung)