Im vergangenen November-Plenum wurde das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet. Damit sollen die im vergangenen Jahr in einer fraktionsübergreifenden Kommission des Landtags mehrheitlich beschlossenen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger und unterstreicht die Bedeutung, die wir der Stärkung des kommunalen Ehrenamts beimessen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor: Schaffung der Rechtsgrundlage zur Einführung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsatzes für den Verdienstausfall, Absenkung der Schwellenwerte, ab denen stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit Anspruch auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewählt werden können, Anhebung und Staffelung der Mindestfraktionsstärken und Neuregelung des Abstands zwischen Fraktionen und Gruppen bei den Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung, ausdrückliche Verankerung von Seniorenvertretungen, Behindertenvertretungen, Jugendvertretungen und Vertretungen entsprechender anderer Gruppen in der Gemeindeordnung.
Das neue Gesetz ist somit ein wichtiges Signal für die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für die Belange ihrer Kommunen einsetzen und hierfür neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen einen nicht unerheblichen Teil ihrer freien Zeit verwenden.
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