Auch wenn nach dreijährigen intensiven Beratungen in der Verfassungskommission ein Teil unserer Vorstellungen von der Opposition blockiert wurden, gilt: Wir halten unsere Versprechen, unser Einsatz für mehr Partizipation in NRW geht weiter!
Daher haben die rot-grünen Koalitionsfraktionen für das Plenum im November zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung eingereicht.
1. Wir wollen mehr Partizipation für junge Menschen! Deshalb schlagen wir die Aufhebung des Wahlalters in der Landesverfassung vor, um eine einfachgesetzliche Regelung möglich zu machen, die vorsieht das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre zu senken. Das Wahlalter ab 16 ist und bleibt eine unserer wichtigen Forderungen.
2. Wir wollen mehr Partizipation für in NRW lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Integration hat viele Facetten, Partizipation gehört auch dazu. So wollen wir unsere Forderung umsetzen und ein kommunales Wahlrecht für in NRW lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürger einführen.
Zu beiden Punkten gab es lange Diskussionen in der Verfassungskommission und vor allem viel Zuspruch. Diverse Experten haben die Verfassungskonformität der Vorhaben bestätigt.
Aber auch die Schuldenbremse ist nicht in Vergessenheit geraten. Da mit der CDU eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung nicht möglich war, wollen wir jetzt eine einfachgesetzliche Regelung über Änderungen der Landeshaushaltsordnung. Diese ist notwendig um auch Ausnahmetatbestände, wie beispielsweise Kreditaufnahme im Falle von Katastrophenfällen, zu regeln.
Es wird festgeschrieben, dass ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden dürfen. Diese Pflicht gilt sowohl bei der Aufstellung wie auch im Vollzug. Wir verfolgen damit eine maß- und verantwortungsvolle Regelung.
Im Oktober hat der Landtag Verfassungsänderungen beschlossen, die durch die Verfassungskommission vorgeschlagen wurden. Schon einen Monat später haben wir jetzt einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht, der die notwendigen einfachgesetzlichen Umsetzungsschritte vorsieht. Darin wird unter anderem das neue Wahlverfahren für die Richter am Verfassungsgerichtshof festgeschrieben, weil diese zukünftig ausnahmslos durch den Landtag gewählt werden sollen.
Diese Gesetze wurden im November-Plenum in den Landtag eingebracht und in der 1. Lesung beraten.
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Absenkung des Wahlalters) DS 16/13313
Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes, des Verfassungsgerichtshofgesetzes und weiterer Gesetze DS 16/13312
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU AusländerInnen) DS 16/13314
Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in das nordrhein-westfälische Landesrecht DS 16/13315