Erfolgreich: 1,4 Milliarden Euro mehr für NRW

Erfolgreich: 1,4 Milliarden Euro mehr für NRW

Erfolgreich: 1,4 Milliarden Euro mehr für NRW 150 150 Rüdiger Weiß

Die Landesregierung unterrichtet am kommenden Mittwoch zum Auftakt der Plenarsitzung den Landtag über das Verhandlungsergebnis mit der Bundesregierung:

Die Verhandlungen waren lang und hart, aber das Ergebnis hat sich gelohnt: Der bisherige Länderfinanzausgleich wird abgeschafft, die Bundesländer und die Bundesregierung haben sich auf ein neues System geeinigt, das ab 2020 greift. Und vor allem: Nordrhein-Westfalen erhält dann 1,4 Milliarden Euro mehr. Das ist ein großer Erfolg für Hannelore Kraft und Norbert Walter-Borjans, die sich mit ihren Vorschlägen gegen anfangs massive Widerstände durchgesetzt haben. Nordrhein-Westfalen kann endlich mehr von dem behalten, was hier erwirtschaftet wird, die Kernforderung, den ungerechten Umsatzsteuervorwegausgleich abzuschaffen, wurde durchgesetzt. Jetzt wird noch klarer, dass NRW ein Geberland ist. Am Ende steht ein System das transparenter und gerechter ist und gleichzeitig die Solidarität mit den finanzschwachen Ländern sicherstellt.

 

Das sind die wichtigen Punkte für NRW aus dem Beschluss zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems:

Kein „Nehmerland“: Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall des Umsatzsteuer-Vorwegausgleichs. Denn der hat bislang vernebelt, wer tatsächlich wie viel Geld bekommt und wer zahlt. NRW hat oft als Nehmerland dagestanden, obwohl es unter dem Strich viel mehr Geld gegeben hat. Künftig herrscht dort mehr Klarheit und Transparenz.

Planungssicherheit: Außerdem werden wir in NRW in Zukunft mehr von dem behalten, was hier bei uns erwirtschaftet wird. Nach der Neuordnung kann Nordrhein-Westfalen in 2019 über 1,4 Milliarden Euro mehr aus seinen eigenen Einnahmen behalten als bisher.

Kampf gegen Kinderarmut: Bund und Länder haben sich darauf verständigt beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung. Davon profitieren alle Kinder, bei denen ein Elternteil den finanziellen Verpflichtungen beim Unterhalt nicht nachkommt.

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