Konsequent: Angebote für Pflegebedürftige weiterentwickeln

Konsequent: Angebote für Pflegebedürftige weiterentwickeln

Konsequent: Angebote für Pflegebedürftige weiterentwickeln 150 150 Rüdiger Weiß

Pflegebedürftige Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche. Für Pflegebedürftige mit erhöhtem Betreuungsbedarf gibt es daher ergänzend zur reinen häuslichen Pflege auch niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet, aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden. Mit der am vergangenen Mittwoch im Plenum beratenen Änderung des Alten- und Pflegegesetzes vom 2. Oktober 2014 wird die Grundlage geschaffen, die bestehende „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige“ (HBPfVO) durch die von der Landesregierung zu erstellenden „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die Kreise und kreisfreien Städte kennen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die örtlichen Gegebenheiten und gemeindlichen Strukturen für die beantragten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise soll eine zeitnahe und damit dem Bedarf der anspruchsberechtigten Personen angemessene Bearbeitung gewährleistet werden. Außerdem ergibt sich die Änderung durch die Pflegestärkungsgesetze I und II, die eine Stärkung der Rolle der Kommunen vorsehen. Mit der Änderung des Alten- und Pflegegesetzes und der neuen Verordnung kann den Pflegebedürftigen sowie den pflegenden Angehörigen eine breite, qualitativ gut aufgestellte, Angebotslandschaft zur Verfügung gestellt werden. Der Landtag wurde das Gesetz am Mittwoch abschließend beraten und verabschiedet.

Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12784

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales: DS 16/13326

 

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