Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz setzen die Landesregierung und die Regierungsfraktionen die Weiterentwicklung der NRW-Naturschutzpolitik fort. Wichtige Eckpunkte sind: die Fläche des Biotopverbundes in NRW wird künftig auf 15 Prozent der Landesfläche festgesetzt. Grünland darf nicht mehr in Ackerflächen umgewandelt werden. So erhalten wir für den Artenschutz wichtige Flächen. Für Naturschutzflächen soll es ein Vorkaufsrecht des Landes sowie zu Gunsten von Naturschutzstiftungen geben. Damit verhindern wir einen Ausverkauf unseres Naturerbes. Auch das bürgerschaftliche Engagement wird durch erweiterte Mitwirkungsrechte für Naturschutzverbände gestärkt. Das Landesnaturschutzgesetz wird nächste Woche Mittwoch verabschiedet.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/11154
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: DS 16/13323
Foto-Urheber: Željko Radojko – www.fotolia.com