Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen blicken in eine gute Zukunft mit einer sehr hohen Planungssicherheit. Nach dem Hochschulzukunftsgesetz (HZG) von 2014 und dem seit 2010 um rund 45 Prozent gestiegenen Wissenschaftsetat haben wir einen erfolgreichen Dreiklang verankert. Dieser besteht aus einem zukunftsweisenden Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP), der auf Beschluss des Landtags durch die Landesregierung erfolgreich mit der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ verknüpft wurde. Als drittes Element wurde zuvor der Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen aus dem HZG zwischen Land, Hochschulen und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter als Vertrag „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ erfolgreich verhandelt.
Herausragend ist dabei die neue Hochschulvereinbarung, weil sie die Planungssicherheit für die Hochschulen noch einmal erhöht. Dies gelingt durch die Verstetigung von 340 Millionen Euro, die in die Hochschulhaushalte verlagert werden und die Übernahme von Tarif- und Mietsteigerungen durch das Land. Im Gegenzug haben die Hochschulen zugesagt, den LHEP und die im Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen versprochene Schaffung von Dauerstellen umzusetzen. Das alles sorgt dafür, dass die Hochschulen sehr sicher und zukunftsfähig aufgestellt sind.
Ein entsprechender Antrag von SPD und Grünen wurde im November-Plenum im Landtag beraten und direkt abgestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: DS 16/13316
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