Solidarisch: Der Stärkungspakt wirkt!

Solidarisch: Der Stärkungspakt wirkt!

Solidarisch: Der Stärkungspakt wirkt! 400 400 Rüdiger Weiß

In den nordrhein-westfälischen Landtag wird heute das Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktgesetzes abschließend beraten. Der Stärkungspakt ist seit 2011 ein maßgeblicher Baustein der Landespolitik und stellt für bisher insgesamt 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Die ersten beiden bereits in Kraft getretenen Stufen des Stärkungspakts sehen für die teilnehmenden Kommunen einen Haushaltsausgleich bis 2021 vor. Spätestens ab 2018 planen alle bisherigen Teilnehmerkommunen mit positiven Jahresergebnissen.  Die bereits im Stärkungspaktgesetz vorgesehene Möglichkeit zur Erweiterung um eine „Dritten Stufe“ wird nun auf den Weg gebracht.
Die Teilnahme erfolgt dabei freiwillig. Bewerben können sich Gemeinden, die bis einschließlich 2015 überschuldet waren und dies durch den Jahresabschluss 2014 oder ihre Haushaltsdaten 2015 nachweisen können. Die Teilnehmer der dritten Stärkungspaktstufe müssen dann den Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe bis spätestens 2023 erreichen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Sanierung der kommunalen Haushalte fort. Wir bleiben ein verlässlicher Partner der Kommunen!

Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktes
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12785

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik: DS 16/13324

 

Foto-Urheber: Bezirksregierung Münster