Attraktiv: Neue Förderanreize für den ÖPNV

Attraktiv: Neue Förderanreize für den ÖPNV

Attraktiv: Neue Förderanreize für den ÖPNV 150 150 Rüdiger Weiß

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss mit einem hohen Angebotsniveau weiter attraktiv für die Menschen in NRW bleiben. Dies gewährleistet die von uns und den Grünen angestrebte Änderung des ÖPNV-NRW-Gesetzes. Es beinhaltet Erhöhungen der Investitionsförderung um 30 Millionen Euro jährlich und der ÖPNV-Pauschale um 20 Millionen jährlich. Insgesamt beträgt das ÖPNV-Investitionsvolumen 2017 rund 1,58 Milliarden Euro.
Konkret bedeutet die Änderung eine Verankerung neuer Förderanreize im Gesetz, um die zeitgerechte Fortentwicklung des ÖPNV in NRW effektiv unterstützen zu können. Dazu gehören: die Förderung der Barrierefreiheit insgesamt und der E-Mobilität bei Linienbussen, die Reaktivierung und Elektrifizierung von Verkehr- und Schienenpersonennahverkehr-Strecken, die Erneuerung von Straßen- und Stadtbahnsystemen und öffentlichen, nicht-bundeseigenen Eisenbahnen.
Personenfähren werden als förderfähiger Bestandteil des ÖPNV aufgenommen und regionale Schnellbusverkehre gestärkt. Darüber hinaus wird die Rolle des Landes im Bereich der Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden aufgewertet.
Mit dem Änderungsantrag wird die Befristung des Gesetzes bis 31. Dezember 2019 aufgehoben und die Finanzierung aus Landesmitteln in entsprechender Höhe ab 2020 festgeschrieben.

  • Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12435
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr DS 16/13704

 

Foto ÖPNV: Urheber: Petair www.fotolia.com