Mit dem Programm “Gute Schule 2020” wird die Modernisierung des Bildungsstandorts Nordrhein-Westfalen weiter vorangetrieben. Die Kommunen erhalten eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur. Insgesamt stehen ihnen Kreditkontingente in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren von 2017 bis 2020 zur Verfügung. Das Programm wird über die NRW.BANK abgewickelt, bei der die Kommunen einen Kreditantrag stellen können. Ab dem zweiten Jahr muss der Kredit zurückgezahlt werden. Dies wird vom Land NRW übernommen, die Kommunen müssen also für die Rückzahlung des Kredits keine eigenen Mittel aufwenden.
Die Auszahlung der Kreditsumme wird auf vier Jahre gleichmäßig gestreckt, so dass jedes Jahr ein Viertel der Gesamtsumme ausgezahlt wird. Sollte eine Kommune nicht die volle Summe bei der NRW.BANK beantragen, die ihr in einem Jahr zur Auszahlung zur Verfügung steht, können die Mittel in das nächste Jahr mitgenommen werden. Eine Mitnahme über zwei Jahre ist nicht möglich.
Grundsätzlich können sämtliche Investitionen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NRW über das Programm finanziert werden. Ziel des Programms ist zudem auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. So ist ein Schwerpunkt des Programms die Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz. Die Kommunen müssen dabei der NRW.BANK keine umfangreichen Konzepte vorweisen, sondern lediglich im Anschluss an die Rückzahlung einen Verwendungsnachweis führen. Nicht förderfähig sind lediglich Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte, wie etwa Tablets) oder reine Kapitalanlagen.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13496
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