Mit der durch die Landesregierung im Dezember vorgelegten Novelle der Bauordnung werden zahlreiche wichtige materielle Regelungen neu geordnet, modernisiert und weiterentwickelt.
Das Bauen mit Holz ist zukünftig leichter und die Frage der Errichtung von Stellplätzen in die kommunale Satzungshoheit gegeben. Auch eine größere Barrierefreiheit, durch Einführung einer Quotenregelung für den Neubau von Wohnungen, wird auf den Weg gebracht sowie die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau angepasst. Weitere Aspekte sind die Anstrengungen für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren durch Einsatz digitaler Technik in den Kommunen. Zur Beschleunigung von Bauvorhaben wird zusätzlich die Typengenehmigung eingeführt. Damit kann die Bauaufsichtsbehörde für dieselben baulichen Anlagen, die an mehreren Stellen errichtet werden sollen, nach Prüfung eine Baugenehmigung erteilen.
- Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/12119
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr DS 16/13706
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