Umgesetzt: Pro Flüchtling gibt es jetzt eine Kopfpauschale

Umgesetzt: Pro Flüchtling gibt es jetzt eine Kopfpauschale

Umgesetzt: Pro Flüchtling gibt es jetzt eine Kopfpauschale 150 150 Rüdiger Weiß

Das Land NRW reformiert das System der Flüchtlingskostenerstattung gegenüber den Kommunen. Erstmals wird monatlich eine Kopfpauschale für jeden Flüchtling gezahlt, der einer Kommune zugewiesen wurde und dort tatsächlich lebt. Die personenscharfe Auszahlung wird durch ein neues elektronisches Meldesystem ermöglicht. Die Städte und Gemeinden erhalten pro Monat und Flüchtling eine Pauschale in Höhe von 866 Euro. Bisher erhalten die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden vierteljährlich eine Pauschale, die sich an Einwohnerzahl und Fläche einer Kommune orientiert.

Mit dem Gesetzentwurf, welcher im Dezember-Plenum vorgelegt wurde, wird eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015 mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter umgesetzt. Des Weiteren werden Anrechnungsmöglichkeiten für Landeseinrichtungen schrittweise eingeschränkt. Diese Anrechnungsmöglichkeiten waren eingeführt worden, um Anreize für Kommunen zu schaffen, Landeseinrichtungen auf ihrem jeweiligen Stadt- oder Gemeindegebiet zu betreiben. Der deutliche Ausbau der Kapazitäten in den Landeseinrichtungen im Zuge der hohen Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 führte jedoch zu verzerrenden Effekten. Kommunen ohne Landeseinrichtung mussten deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen als Städte und Gemeinden mit einer Landeseinrichtung. Dieser Effekt wird mit der Neuregelung nun abgemildert.

  • Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13261
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses: DS 16/13705

 

Foto Flüchtlinge: Urheber: kwarner www.fotolia.com