Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege sollen die Änderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nun auch auf die Beamtinnen und Beamten angepasst werden. Dabei werden die bisherigen Pflegezuschläge als Pauschalbeitrag gewährt und zwar unabhängig von den nun geltenden 15 Pflegestufen. Dies trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Weiterhin sind Bestimmungen vorgesehen, welche sich schon im Haushalt wiederfinden bzw. angekündigt sind, nun aber gesetzlich umgesetzt werden. Dies betrifft die Anhebung der Erschwerniszulage für bestimmte Spezialeinsatzkräfte der Polizei, die Höherbesoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen sowie die Schmerzensgeldübernahme bei Beamtinnen und Beamten, bei denen eine Forderung nicht vollstreckt werden kann.
Gesetzentwurf der Landesregierung: DS 16/13702
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