Mit dem Gesetz zur Stärkung des Kreistags sollen die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistags an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angeglichen und die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen in der Kreisordnung und der Gemeindeordnung über die Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe durch Angleichung an die Vorschriften der Gemeindeordnung in wichtigen Teilen harmonisiert werden. Inhaltlich wird die Kreisordnung in folgenden Punkten geändert:
- Einführung der (eingeschränkten) Allzuständigkeit des Kreistags für die Angelegenheiten der Kreisverwaltung sowie eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung, die als auf die Landrätin bzw. den Landrat übertragen gelten.
- Abschaffung des Kreisausschusses
- Verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses
- Option zur Wahl von Beigeordneten
Klargestellt ist dabei, dass sich das Rückholrecht des Kreistags nicht auf Aufgaben bezieht, die dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde, als Kreispolizeibehörde sowie als Teil des Schulamts zugeordnet sind.
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: DS 16/12362
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik: DS 16/13707